Allgemeine Geschäfts­bedingungen


euroident GmbH
Daten- und Identtechnik
Welserstr. 3 87463 Dietmannsried
Telefon: +49 8374 / 24 06 1 - 0
Fax: +49 8374 / 24 06 1 - 49
E-Mail: vertrieb@euroident.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Claus-Peter Gapinski
Registergericht: Amtsgericht Kempten
Registernummer: HRB 7919

Bankverbindung:
Commerzbank AG
BLZ: 733 400 46
KtoNr.: 7 70 48 36
IBAN Code: DE34 7334 0046 0770 4836 00
SWIFT / BIC Code: COBA DE FF 733

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE223180821

1. Allgemeines:

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Unternehmen i.S.d. §310 Abs. 1 BGB
1.2. Allen Geschäftsvorfällen, Vereinbarungen und Aufträgen liegen die vorliegenden AGB zugrunde.
1.3. Durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen werden diese als beidseitig bindend anerkannt.
1.4. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die nur durch unsere Geschäftsleitung oder sonstigen Handlungsbevollmächtigten wirksam unterzeichnet werden kann.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen seitens des Kunden sind für uns unverbindlich, auch dann, wenn der Kunde in gleichem Sinne auf seine Geschäftsbedingungen hinweist, solange keine Vereinbarung im Sinne von Punkt 1.4 vorliegt.

2. Auftragserteilung und Vertragsschluss:

2.1. Angebote sind freibleibend; sie erlangen Wirksamkeit durch eine Bestätigung in schriftlicher Form, zugeschickt per Post oder per Versand durch elektronische Medien.
2.2. Preisangaben verstehen sich – wenn nicht anderes erwähnt – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3. Wir sind bei Kostenänderungen – verursacht z.B. durch Änderungen von Rohstoff- und Energiepreisen, tarifgebundenen Lohnveränderungen – berechtigt die Preise zu berechnen, die den Marktbedingungen am Tage der Lieferung entsprechen.
2.4. Der Lieferschein ersetzt im Falle der sofortigen Lieferung die Auftragsbestätigung.
2.5. Durch Erteilung einer Bestellung wird die Ware durch den Besteller verbindlich erworben und uns das Recht eingeräumt, binnen 14 Tagen nach Eingang das der Bestellung zugrunde liegende Vertragsangebot anzunehmen.
2.6. Voraussetzung für die Erfüllung des Vertragsschlusses ist die rechtzeitige und für die Auftragserfüllung korrekte Selbstbelieferung durch eigene Lieferanten.
2.7. Bei einer den Auftrag betreffender nicht erfolgten Selbstbelieferung, die die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage stellt oder unmöglich macht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen.
2.8. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.9. Eine Zurücktretung vom Vertrag wie unter Punkt 2.7 beschrieben berechtigt den Besteller nicht uns für etwaig entstandene Folgeschäden haftbar zu machen.
2.10. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte bleibt der Besteller Auftraggeber.
2.11. Abrufaufträge werden gesondert in der Auftragbestätigung ausgewiesen. Nimmt der Besteller die Ware zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, den bei uns noch lagernden Restbestand auszuliefern oder Lagerkosten zu berechnen.
2.12. Änderungen nach erfolgter Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers einschließlich dadurch verursachter Folgekosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

3. Ergänzende Auftragsarbeiten:

3.1. Die Erstellung von Projektunterlagen, Produktionsmustern, Entwürfen etc., die vom Besteller – auch nach der Auftragserteilung - angefordert werden, sind kostenpflichtig.
3.2. Durch den Besteller gewünschte Änderungen und Ergänzungen nach Auftragserteilung sind kostenpflichtig.
3.3. Betreffen Änderungen nach Auftragserteilung Werkzeuge für Stanz- und Druckerzeugnisse, ist eine etwaige Neuanfertigung des Werkzeugs kostenpflichtig.

4. Lieferzeiten:

4.1. Angegebene Lieferzeiten beziehen sich – falls nicht abweichend vereinbart – abgehend vom Betriebsstandort Dietmannsried.
4.2. Die angegebene Lieferzeit beginnt mit der Erfüllung der letzten vereinbarten Mitwirkungshandlung (z.B. Erteilung einer Freigabe etc.) des Bestellers.
4.3. Bei Ereignissen, die durch uns oder unsere Zulieferer nicht zu verantworten sind, wie z.B. Betriebsstörungen , Streik, Aussperrung, Rohstoff-, oder Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen) oder durch höhere Gewalt verursacht wurden verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Rahmen.
4.4. Resultierende Rechte aus § 323 BGB können durch den Besteller nur gelten gemacht werden, wenn die Lieferverzögerung durch uns verursacht und vom Besteller eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung eingeräumt wurde

5. Lieferbedingungen:

5.1. Es gilt generell die Lieferbedingung EXW Dietmannsried. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Firmenadresse des Bestellers als Lieferadresse.
5.2. Abweichende Lieferbedingungen müssen in unserer Auftragbestätigung ausgewiesen sein.
5.3. Vom Besteller vorgegebene Liefertermine erfordern für ihre Gültigkeit eine vorherige schriftliche Bestätigung.
5.4. Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
5.5. Bei Etiketten und sonstigen Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge technisch bedingt und zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
5.6. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder bei Versandaufträgen an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Organisation werden wir aus der Verantwortlichkeit für den Zustand der Ware entlassen. Insbesondere die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs ist Bestandteil dieser Verantwortlichkeit.
5.7. Bei Abnahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
5.8. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns entsprechend § 326 BGB die daraus resultierenden Rechte zu. Wir haben darüber hinaus das Recht, vom Vertrag ganz bzw. teilweise zurückzutreten und anteilsmäßig Schadensersatz bis zur vollen Auftragshöhe zu verlangen.
5.9. Werden Lieferungen auf Wunsch des Bestellers unverzollt ausgeführt, haftet er uns gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

6. Zahlungsbedingungen und Preise:

6.1. Die Fälligkeiten unserer Rechnungen werden in der Auftragsbestätigung geregelt.
6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung.
6.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Porto, Fracht und etwaigen Frachtkostenzuschlägen.
6.5. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder in bar. Zahlungen per Scheck oder Wechsel übernehmen wir nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt. Gebühren für die Einlösung von Schecks oder Wechseln gehen zu Lasten des Bestellers.
6.6. Bei Projektgeschäften oder Geschäften größeren Umfangs erfolgt die Zahlung in Teilzahlungsschritten. Näheres wird in der Auftragsbestätigung geregelt.
6.7. Verzug des Bestellers oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse berechtigen uns auch nach Vertragsabschluss für die Ware oder Dienstleistung Vorkasse zu fordern. Noch nicht gelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Dienstleistung können in diesem Fall von uns zurückgehalten werden; die Weiterarbeit kann verweigert werden. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller sich mit der Bezahlung vorangegangener Lieferungen im Verzug befindet. § 321 Abs. 2 BGB bleibt davon unberührt.
6.8. Vereinbarte Skonti können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein eventueller Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist und keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegenüber dem Besteller bestehen.
6.9. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen (mindestens aber 7%). Unser Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6.10. Wir sind berechtigt ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu tätigen.
6.11. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen möglich. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.
6.12. Etwaige Abtretungen von Forderungen des Bestellers erfordern unsere vorherige schriftliche Zustimmung.

7. Eigentumsvorbehalt:

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
7.2. Der Besteller darf die Ware vor voller Bezahlung nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
7.3. Der Besteller ist zur Weiterverarbeitung oder Veräußerung der Ware berichtigt. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir an der neuen Sache - anteilig der von uns gelieferten Ware - das Miteigentum als Vorbehaltsware.
7.4. Zur Sicherung unserer unter Punkt 7.1 genannten Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf entstehen. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
7.5. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
7.6. Jeder Zugriff Dritter auf die Ware oder Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen, ist sofort schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet uns in jeder Weise bei etwaigen Interventionen zu unterstützen.
7.7. Werden die Zahlungsverpflichtungen vom Besteller uns gegenüber nicht eingehalten oder kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Forderungen des Bestellers selbst einzuziehen.

8. Mängelgewährleistung:

8.1. Der Besteller verpflichtet sich die Lieferung auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und vertragsgemäßen Zustand hin zu überprüfen.
8.2. Eine unvollständige oder vom Vertrag abweichende Lieferung ist unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Ware muss sich noch im Zustand der Anlieferung befinden.
8.3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen.
8.4. Verdeckte Mängel, die bei der Eingangsprüfung nicht zu finden sind, müssen in Form einer schriftlichen Mängelrüge innerhalb von drei Monaten nach Versand angezeigt werden.
8.5. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.6. Die Gewährleistung für Schäden erlischt bei Bedienfehler oder fehlerhaften Einbau der Ware durch den Besteller. Gleiches gilt für Schäden, die durch Veränderungen Dritter bzw. durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft entstanden sind, es sei denn, wir haben hierzu ausdrücklich im Sinne von Punkt 1.4 zugestimmt
8.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Hinweise über die Behandlung der Ware nicht befolgt worden sind.
8.8. Gewährleistung wird nach unserer Wahl in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht. Der Besteller verpflichtet sich auf unser Verlangen die Ware zum Zwecke der Nachbesserung ordnungsgemäß verpackt zuzusenden, nach Möglichkeit in der Originalverpackung.
8.9. Die Kosten der Zusendung trägt der Besteller. Die Rücksendekosten an den Besteller tragen wir bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen.
8.10. Gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen oder sind wir nicht in der Lage innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Ersatzlieferung zu stellen, wird dem Besteller eine Minderung des Kaufbetrags nach Absprache eingeräumt. Wird keine Einigung über die Kaufbetragsminderung erzielt, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten.
8.11. Eine Zurücktretung vom Vertrag wie unter Punkt 8.10 beschrieben berechtigt den Besteller nicht uns für etwaige Folgeschäden haftbar zu machen.
8.12. Ware, für die wir Ersatz leisten, geht in unser Eigentum über.
8.13. Abnutzung gerätetypischer Verschleißteile gilt nicht als Mangel.
8.14. Branchenübliche Toleranzen, sowohl bei Verbrauchsmaterialien als auch bei Hardwareprodukten werden vom Besteller als vertragsgemäße Beschaffenheit anerkannt, wenn diese durch den Stand der Technik begründbar sind.
8.15. Für Software gilt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden können.

9. Haftungsbeschränkungen:

9.1. Die Eignung unserer Produkte für den vom Besteller vorgesehenen Einsatzzweck ist nicht Bestandteil eines Vertragsabschlusses durch Kauf.
9.2. Explizit gilt dies für selbst klebende Produkte, da die Wirkung von Klebstoffen auf diverse Materialien (z. B. Kunststoffe) nicht mit endgültiger Sicherheit vorhergesagt werden kann. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Besteller eigene Klebeversuche auf dem Originaluntergrund durchführt. Wir lehnen jede Haftung für irgendwelche Schäden oder Nachteile ab.
9.3. Haftung für Mängel, die den Wert oder die Verwendbarkeit nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigen, ist – soweit im gesetzlichen Rahmen zulässig - ausgeschlossen.
9.4. Wir haften wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten. Die Haftung auf Schadensersatz bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
9.5. In allen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
9.6. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
9.7. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.

10. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte:

10.1. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
10.2. Dem Besteller werden an unserer/n eigener/n Software, Layouts, Entwürfen, Druckdaten, Datenträgern, Druck-, Stanz-, und Prägewerkzeugen usw., an denen wir Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte haben oder erworben haben, keinerlei Nutzungsrechte übertragen.
10.3. Für Software, die im Rahmen eines Vertragsabschlusses für den Besteller individuell erstellt wird, wird ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Firmenadresse des Bestellers eingeräumt. Abweichungen müssen im Sinne von Punkt 1.4 geregelt werden.
10.4. Der Besteller gestattet, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben oder als Muster versenden dürfen.

11. Datenschutzhinweis:

11.1. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von uns im üblichen Rahmen weiterverarbeitet werden.. Wir sichern zu, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
12.2. Es gelten die Bestimmungen des § 306 Abs. 1 – 3 des BGB
12.3. Gerichtsstand ist Kempten für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten, auch für solche aus Wechseln und Schecks.
12.4. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Abkommen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.
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